Die Auswahlentscheidung erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Bewerbungen von Menschen unabhängig von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität sind ausdrücklich erwünscht. Die Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LGG NRW) werden beachtet. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen gleichgestellten Personen im Sinne des SGB IX werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Die Stelle ist grundsätzlich auch in Teilzeit geeignet, sofern dienstliche Belange nicht entgegenstehen